Gute Nachrichten 2019-01
Hersteller von Einwegplastik werden in die Verantwortung genommen
Sieben Monate nach dem Vorschlag der EU-Kommission einigten sich die VertreterInnen der EU-Institutionen im Dezember
auf den Inhalt der Einwegplastikrichtlinie.
Ab 2021 gelten Verbote für Einwegprodukte aus Kunststoff, für die es Materialalternativen gibt. Das betrifft Teller und Besteck, Trinkhalme, Rührstäbchen, Ballonstäbe und Wattestäbchen aus Plastik. Das Verbot soll auch für Lebensmittelbehälter aus aufgeschäumten Polystyrol und Produkte aus oxo-abbaubarem Plastik gelten, das an der Luft in kleinste Mikroplastikpartikel zerfällt.
Hersteller müssen in Zukunft außerdem die Kosten dafür tragen, dass ihre Produkte ordnungsgemäß entsorgt und aufgesammelt werden. Diese erweiterte Herstellerverantwortung gilt für alle von der Richtlinie betroffenen Produkte, darunter auch Zigarettenfilter und Fischfanggeräte, und soll ab 2023 gültig sein. Um den Ressourcenverbrauch
weiter zu senken, sollen Getränkeflaschen aus Kunststoff ab 2030 mindestens zu 30 Prozent aus recyceltem Material bestehen. [Zitiert aus „umwelt aktuell des DNR/02.2019]
Keine Entsorgung auf hoher See
Nahezu unbemerkt haben sich die VertreterInnen von EU-Kommission, EU-Parlament und -Rat Ende Dezember auf neue
Regelungen für Häfen und Schiffsbetreiber geeinigt, die zu weniger Plastikmüll im Meer führen sollen.
Eine indirekte Müllgebühr, die Schiffsbetreiber in Zukunft mit der Hafengebühr entrichten, soll verhindern, dass Schiffe
ihren Abfall einfach auf hoher See entladen. Die neue Richtlinie sieht vor, dass der gesamte Müll an Bord eines Schiffes in
jedem Hafen, in dem sie anlegen, entsorgt werden muss, falls nicht ausreichend Lagerraum vorgewiesen werden kann. Außerdem müssen Häfen die Abfallgebühr reduzieren, wenn ein Schiff ein „besonders umweltfreundliches Müllmanagement“ vorweisen kann.
Die EU-Kommission hatte die Richtlinie im Rahmen ihrer Plastikstrategie im Januar 2018 vorgestellt. Ministerrat und
EU-Parlament müssen noch formell zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann. [Zitiert aus „umwelt aktuell des DNR/02.2019]
EU-Recht auf Reparatur
Ökodesign bedeutet in Zukunft nicht nur Energie-, sondern auch Ressourceneffizienz. Der Regelungsausschuss zur EUÖkodesignrichtlinie hat im Dezember und Januar beschlossen, Reparaturfähigkeit in den Geltungsbereich der Richtlinie aufzunehmen. Hersteller müssen zukünftig sicherstellen, dass ihre Produkte mit gewöhnlichen Werkzeugen und ohne Schäden am Gerät auseinandergenommen werden können. Außerdem müssen sie Ersatzteile und Informationen zur Reparatur bereitstellen.
Wenn der EU-Rat und das EU-Parlament den neuen Regelungen zustimmen, werden sie im April 2021 in Kraft treten. [Zitiert aus „umwelt aktuell des DNR/02.2019]
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